Um einen Streit zwischen den Erben über den Umfang und die Art und Weise der Verteilung des Nachlasses zu vermeiden hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten wie etwa das Testament, den Erbvertrag und das Vermächtnis geschaffen. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer derartigen Verfügung behilflich, die wir anhand ihrer individuellen Wünsche sowie unter Beachtung erbschaftssteuerlicher Belange gemeinsam mit Ihnen erarbeiten.