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Sportrecht

für Privatpersonen

Sportrecht

Der Begriff Sportrecht ist die Zusammenfassung verschiedenster unterschiedlicher Teilrechtsgebiete, denen vor, während und nach der Ausübung des Sports als auch der Durchführung einer Veranstaltung Bedeutung zukommt. Während es dem Sportler häufig darauf ankommt, durch individuelle Sponsorenverträge selbst Einnahmen zu generieren, hat der jeweilige Landes-, Bundes- oder Weltverband andere Sponsoren (man denke nur an Mario Götze). Vor Abschluss eigener Sponsorenverträge muss daher das rechtlich Mögliche anhand mehrer Verträge herausgearbeitet werden.

Zu beachten ist daneben aber auch das Verhältnis des Sportlers zum Verband und dessen Rahmenbedingungen, insbesondere die durch das sogenannte "Ein-Platz-Prinzip" quasi monopolartige Struktur des Verbandswesens hervorgerufenen kartellrechtlichen Fragestellungen bedürfen einer Klärung; auch arbeitsvertragliche Probleme etwa beim Wechsel von einem zum anderen Verein oder bei der Verhängung disziplinarischer Maßnahmen stellen sich. Daneben bedarf im Freizeitsport oftmals die Frage der Scheinselbstständigkeit von Trainern bzw. deren sozialversicherungsrechtlicher Status einer kritischen Betrachtung.

Rechtsanwalt Björn Hussels hat ein Fernstudium für Sportrecht erfolgreich abgeschlossen und ist ihr Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Sport".