Jeder von uns ist - oder war es zumindest einmal - Mieter, meist privat als Wohnraummieter. Unternehmen mieten gewerblich damit unter rechtlich vom Wohnraummietrecht teilweise stark abweichenden Voraussetzungen.
Die mit dem Abschluss eines Mietvertrages einhergehenden Berührungspunkte bergen eine Vielzahl möglicher Streitpunkte: Vertragsschluss, Kaution, Mängel, Mietzinsminderung, die Erhöhung des Mietzinses und mit Anpassungsklauseln, ein Mietspiegel, fristlose oder ordentliche Kündigung, der Eigenbedarf, die Betriebskostenabrechnungen sowie die Schönheitsreparaturen, Räumungsklagen und Mietrückstände.
Damit Sie in dem breiten Spektrum der hierfür maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und die ergangene Rechtsprechung die richtige Vorgehensweise auswählen, stehen wir von Hussels Rechtsanwälte Ihnen dabei jederzeit gern mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem in der Praxis erworbenen Fachwissen zur Seite.
Neben den privaten Mietern als auch Vermietern vertreten wir regelmäßig Wohnungseigentumsverwaltungen, sodass wir auch dem Spannungsverhältnis zwischen Sondereigentümern und der WEG über langjährige Erfahrung verfügen.