Wir beraten und vertreten Vermieter und Verpächter einerseits sowie Mieter und Pächter andererseits, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich.
Die Betreuung im Mietrecht und Pachtrecht reicht von der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung über die laufenden Rechtsfragen der Instandhaltung, Mängel, Mietzinshöhe und Nebenkosten bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Mietrecht umfasst die Einziehung von Mietforderungen, Mängelansprüche, Kautionen und Schadensersatz sowie die Vertretung bei Räumungsklagen und der anschließenden Zwangsräumung.